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Berufs- und Ehrenordnung für GebärdensprachdolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen (GSD/Ü)

[lt. Verbandsbeschluss vom 24.7.2001 die für die Mitglieder des Berufsverbandes der Gebärdensprachdolmetscher/innen in Berlin/Brandenburg [BGBB] e.V. verbindliche Berufs- und Ehrenordnung]

1. Allgemeine Berufspflichten

  • GSD/Ü üben ihren Beruf unabhängig, professionell, gewissenhaft, unparteiisch und verschwiegen aus. Sie haben sich der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung und die Aufgabe der Dolmetschenden und Übersetzenden erfordern, würdig zu erweisen.
  • Des weiteren dürfen sie das Ansehen ihres Berufsbildes und des Berufsstandes nicht gefährden. Dies gilt aber insbesondere bei der täglichen Berufsausübung, auch bei öffentlichen Äußerungen unter Nennung der Berufsbezeichnung.

2. Eigenverantwortlichkeit

  • GSD/Ü üben ihre Tätigkeit in eigener Verantwortung aus. Dies erfordert, dass die Berufsangehörigen sich ein eigenes Urteil bilden und ihre Entscheidung selbst treffen. Dies gilt auch für die Tätigkeit von angestellten GSD/Ü.
  • GSD/Ü können eine Pflichtverletzung nicht damit entschuldigen, dass sie nach der Weisung eines/r Dritten, insbesondere eines Auftraggebers oder einer Auftraggeberin gehandelt hätten.

3. Fort- und Weiterbildung

  • GSD/Ü tragen durch Fort- und Weiterbildung für den Erhalt und die Erweiterung ihrer beruflichen Qualifikation Sorge.

4. Auftragsannahme und Auftragsablehnung

  • GSD/Ü sind in der Annahme eines Auftrags frei.
  • GSD/Ü nehmen nach bestem Wissen und Gewissen nur solche Aufträge an, bei denen sie ihre berufliche Unabhängigkeit nicht gefährdet sehen.
  • GSD/Ü werden nicht tätig, wenn sie in einer strittigen Angelegenheit bereits von anderen Beteiligten in Anspruch genommen wurden oder werden und wenn sie dadurch in eine Interessenkollision geraten.
  • GSD/Ü werden nicht tätig, wenn sie sich bei ihrer Tätigkeit genötigt sehen, gegen ihre Berufspflicht, das Gesetz oder die Berufs- und Ehrenordnung zu verstoßen.
  • Die Ablehnung eines Auftrags erklären GSD/Ü unverzüglich.

5. Auftragserfüllung

  • GSD/Ü handeln bei der Auftragserfüllung nach bestem Wissen und Gewissen.
  • GSD/Ü werden nur in solchen Sprachen, Sprachvarianten, Kommunikationssystemen sowie Sachgebieten tätig, in denen sie über ausreichende Kenntnisse verfügen bzw. sich diese im Rahmen der Vorbereitung verschaffen können. Auch tragen sie dafür Sorge, dass sie die für den jeweiligen Auftrag erforderlichen Arbeitstechniken beherrschen. Sobald GSD/Ü erkennen, dass ein Auftrag ihre derzeitigen Fähigkeiten übersteigt, bringen sie dies allen Beteiligten zur Kenntnis.

Carina Jakob - Gebärdensprachdolmetscherin (B.A.) | Berufs-und Ehrenordnung | Impressum